Kostenvoranschlag

Entsteht bei einem Unfall ein Bagatellschaden – ein Schaden von weniger als 750 € –, ist ein umfangreiches Unfallgutachten nicht erforderlich und wird von der gegnerischen KFZ-Versicherung als solches auch nicht bezahlt. In diesen Fällen reicht ein Kostenvoranschlag oder alternativ ein Kurzgutachten vollkommen aus. Dieser stellt lediglich eine verbindliche Vorkalkulation einer Reparatur – hauptsächlich Material, Arbeits- und Lackierkosten – dar.

Wertgutachten

Sie möchten Ihr Fahrzeug verkaufen und benötigen eine kompetente Auskunft über den aktuellen Wert? Dann wenden Sie sich für eine Fahrzeugbewertung an unser Sachverständigenbüro. Gleiches gilt, wenn Sie ein Fahrzeug erwerben möchten und nicht wissen, ob der geforderte Verkaufspreis gerechtfertigt ist. Bei der Fahrzeugbewertung wird eine zuverlässige Auskunft über den Einkaufswert, den Verkaufswert und den Wiederbeschaffungswert getroffen.

Schadensgutachten

Bei jeder Schadensabwicklung ist ein neutrales Unfallgutachten von Vorteil. Als qualifiziertes Sachverständigenbüro kümmern wir uns um Schadensgutachten in allen Größenordnungen. Für Kleinstschäden stehen Kurzgutachten und Reparaturkalkulationen zur Verfügung. Sie dienen bei der Schadensabwicklung als zuverlässige Regulierungsbasis.

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